nachfolgend mod IT Services genannt – die AGB gelten für den jeweiligen Vertragspartner aus der mod IT Services.
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen gelten für alle Angebote, Leistungen und Lieferungen unseres Unternehmens zwischen diesem und unseren Auftraggebern, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Nachfolgende Bedingungen gelten auch für Standard-Software-Lieferungen, soweit nicht Abweichendes mit dem Auftraggeber in separaten Lizenz- und Wartungs-verträgen vereinbart wird.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die mod IT Services nicht verbindlich, auch wenn die mod IT Services ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
2. Gegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Leistung, die nach den Grundsätzen der ordnungs-gemäßen Berufsausübung durch die mod IT Services im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl der Mitarbeiter bleibt der mod IT Services vorbehalten.
Die mod IT Services ist berechtigt, sich zur Vertrags-ausführung der Tätigkeit Dritter zu bedienen, bleibt aber dem Auftraggeber gegenüber stets unmittelbar verpflichtet.
3. Angebot, Leistungsumfang
Nicht befristete Angebote von der mod IT Services erfolgen in allen Teilen freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie stellen die Aufforderung an den Auftraggeber dar, seinerseits ein Angebot zum Vertragsschluss abzugeben. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auftragsdurchführung zustande.
An zum Angebot von der mod IT Services gehörigen Unterlagen behält sich die mod IT Services das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Einverständnis von der mod IT Services Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind individueII erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fällen nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden. Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Unterlagen ist ausgeschlossen.
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den schriftlichen Vereinbarungen (z.B. Angebot, Auftrags-bestätigung) der Vertragsparteien geregelt.
Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
4. Vertraulichkeit, Datenschutz
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ihnen aufgrund des Vertrages von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei der Gelegenheit dieser Zusammenarbeit über Angelegenheiten – etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art – der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung dieses Vertrages ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages beschränkt.
Diese Verpflichtungen bleiben für beide Vertrags-partner auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.
Die mod IT Services ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Die mod IT Services wird personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß dessen schriftlicher Weisung nach § 62 BDSG verarbeiten.
Die mod IT Services ist bereit, auf Wunsch des Auftraggebers zusätzliche Verpflichtungserklärungen zu unterschreiben.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten der mod IT Services zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungs-gemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a., dass der Auftraggeber
– Arbeitsräume für die Mitarbeiter der mod IT Services einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt,
– eine Kontaktperson (i. S. eines Koordinators, Projektleiters o.ä.) benennt, die den Mitarbeitern der mod IT Services während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht. Die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischen-entscheidung notwendig sind,
– den Mitarbeitern der mod IT Services jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeiten notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt,
– im Falle von Programmierarbeiten Rechnerzeiten (inkl. Operating), Testdaten und Datenerfassungs-kapazitäten rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt,
– seine mit der Anwendung von Produkten der mod IT Services betrauten Mitarbeiter in ausreichendem Maße schult.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von der mod IT Services gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine Zwecke verwendet werden.
Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Auftraggeber zu tragen.
6. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt, insbesondere Streik, Aus-sperrung, Krieg, Rohstoff- und Energiemangel, nicht von der mod IT Services zu vertretende Betriebs- und Verkehrsstörungen sowie behindernde hoheitliche Verfügungen suspendieren die Vertragsverpflich-tungen der Parteien um die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung, auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen. Dies gilt auch, wenn einer der o.g. Fälle höherer Gewalt bei Lieferanten von der mod IT Services eintritt und eine andere Liefermöglichkeit nicht bzw. nur unter unzumutbaren Bedingungen besteht.
Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in den Fällen höherer Gewalt ausgeschlossen.
7. Mängelansprüche / Haftung
Die mod IT Services ist verpflichtet, die vertraglich übernommenen Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig auszuführen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Leistungen von der mod IT Services auf Mängel zu untersuchen und etwaige Mängel gegenüber der mod IT Services schriftlich zu rügen, wenn es sich um eine Kaufsache handelt. Bei Nichteinhaltung der Rügefrist gilt die Kaufsache als genehmigt. Die Rüge von offensicht-lichen Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 7 Kalendertagen ab Ablieferung bzw. Abnahme des Werkes bei der mod IT Services eingeht; die Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn sie ebenfalls innerhalb von 7 Kalendertagen ab deren Entdeckung bei mod IT Services eingeht.
Bei Vorliegen eines Mangels der Kaufsache bzw. des Werkes wird die mod IT Services nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder eine neue Sache liefern bzw. ein neues Werk herstellen.
Der Auftraggeber hat der mod IT Services eine an-gemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die beanstandete Kaufsache bzw. das beanstandete Werk zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung der mod IT Services oder deren Beauftragten zur Verfügung steht. Für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung der Kaufsache oder des Werkes durch den Auftrag-geber oder Dritten entstehen, tritt die mod IT Services nicht ein.
Ist die Nacherfüllung nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen oder wird sie unzumutbar verzögert, so kann der Auftraggeber Minderung verlangen. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn zwischen den Vertragsparteien eine Einigung über die Minderung nicht zustande kommt. Der Rücktritt setzt eine angemessene Fristsetzung mit Ablehnungs-androhung voraus.
Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungsaussagen durch die mod IT Services stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe dar.
Mängelansprüche verjähren bei Sachmängeln in 1 Jahr ab Lieferung, bei Werkmängeln in 1 Jahr ab Abnahme. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, falls auf Seiten der mod IT Services grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt sowie bei einer von der mod IT Services zu vertretenden Verletzung oder Tötung von Personen oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen eines Mangels kann der Auftraggeber erst geltend machen, wenn eine mögliche Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die mod IT Services die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Auftraggebers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
Die mod IT Services haftet unbeschadet der vorstehenden Regelungen des Punktes 7 und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen unein-geschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von der mod IT Services, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aufgrund von Datenschutzverletzungen und Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflicht-verletzungen sowie Arglist oder Übernahme einer selbständigen Garantie der mod IT Services beruhen.
Die mod IT Services haftet im Übrigen auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten, wie z. B. die mangelfreie Leistung oder Lieferung der Sache).
Die mod IT Services haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind und zwar beschränkt auf einen Betrag von max. 250.000 € pro Schadensfall bzw. max. 500.000 € pro Jahr.
Bei einfachen, fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Pflichten haftet die mod IT Services nicht. Die in den vorstehenden Sätzen enthaltenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit eine Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen von der mod IT Services betroffen ist.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von der mod IT Services ausgeschlossen und beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungs-gehilfen.
8. Termine, Fristen und Verschlechterung der Leistungsfähigkeit beim Kunden
Leistungstermine und -fristen sind unverbindlich, wenn diese nicht im Angebot oder der Auftragsbestätigung der mod IT Services als verbindlich festgelegt bzw. anerkannt wurden. Ist eine Lieferfrist unverbindlich, wird nach gesonderter schriftlicher Aufforderung durch den Kunden eine Nachfrist von 14 Tagen in Lauf gesetzt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kommt die mod IT Services in Verzug.
Leistungsfristen beginnen erst zu laufen, wenn die Parteien sich über sämtliche Einzelheiten des Auftrages einig sind.
Nachfristen werden im beiderseitigen Einvernehmen schriftlich vereinbart.
Für den Fall, dass sich die wirtschaftliche Situation des Kunden nach Vertragsschluss erheblich verschlechtert oder wenn nach Abschluss des Vertrages für die mod IT Services erkennbar wird, dass der Anspruch auf die Leistung des Kunden durch dessen mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet ist, ist die mod IT Services berechtigt, die Leistung zu verweigern und die vereinbarte Zahlungsmodalität für weitere Lieferungen oder Leistungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden auf Vorkasse umzustellen und bestehende Forderungen in Abweichung zum individuell vereinbarten Zahlungsziel sofort fällig zu stellen. Eine erhebliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Kunden ist insbesondere dann anzunehmen, soweit und solange ein Warenkreditversicherer einen Deckungsschutz für Forderungen des Kunden überwiegend oder vollständig ablehnt.
9. Annahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm nach Ziff. 5 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so kann die mod IT Services nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
Unberührt bleiben die Ansprüche der mod IT Services auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen und sonstige Schadensersatzansprüche
10. Verwendung von Arbeitsergebnissen
Urheberrecht: Der Auftraggeber darf die Ergebnisse aller von der mod IT Services erbrachten Leistungen (Werke) nur für eigene betriebliche Zwecke verwenden. Der Auftraggeber erwirbt mit Zahlung des Honorars ein nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Werken von mod IT Services. Die Vervielfältigung, die Verbreitung, die Ausstellung, die öffentliche Wiedergabe und die Bearbeitung der Werke von der mod IT Services ist ohne vorherige, schriftliche Genehmigung von der mod IT Services nicht gestattet.
Eigentumsvorbehalt: Die mod IT Services behält sich das Eigentum an sämtlichen, von der mod IT Services gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung bzw. Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung der vorgenannten Gesellschaften der mod IT Services vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt bestehen, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen der mod IT Services und dem Auftraggeber erfüllt sind.
Die mod IT Services ist berechtigt, die Eigentumsvor-behaltsrechte geltend zu machen, ohne gleichzeitig vom Vertrag zurückzutreten.
11. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit bzw. mit Erbringung der vereinbarten Leistung
Der Auftraggeber oder die mod IT Services kann den Vertrag vor Ablauf nur aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
Enden die Vertragsbeziehungen vorzeitig, hat die mod IT Services Anspruch auf Vergütung für die bis dahin geleistete Arbeit.
Ist die vorzeitige Lösung der Vertragsbeziehungen vom Auftraggeber zu vertreten, erhält die mod IT Services über die Vergütung für die geleistete Arbeit hinaus 50 % des für die noch nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Entgelts, sofern der Auftraggeber keinen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
12. Vergütung, Nebenkosten, Zuschläge, Rescue Pauschale, Fälligkeiten
Alle Vergütungen für Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, beruhen auf einem Achtstundentag bei fünf Arbeitstagen je Woche. Reisezeit gilt zu 50 % als Arbeitszeit.
Der Auftraggeber trägt, soweit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung der mod IT Services nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist:
– Spesen für Unterbringung und Verpflegung der am Projektort eingesetzten Mitarbeiter/-innen der mod IT Services gem. dem Angebot beigefügter Honorartabelle,
– Kosten für An- und Abreise der Mitarbeiter/-innen der mod IT Services zum Projektort gemäß dem Angebot beigefügter Honorartabelle. Bei längerem Einsatz an einem Ort steht jedem(r) Mitarbeiter/-in einmal wöchentlich eine Heimreise zu, deren Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden,
– Spesen und Reisekosten werden monatlich in Rechnung gestellt.
Für Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, erteilt die mod IT Services, wenn nicht im Einzelfall anderes vereinbart, monatlich Zwischen-rechnungen.
Bei Festpreisaufträgen erstellt die mod IT Services eine Rechnung in Höhe von 50 % des Auftragswertes nach Vertragsabschluss. Nach Projektabschluss werden die restlichen 50 % in Rechnung gestellt. Bei Projekten mit langer Laufzeit und Gliederung nach Phasen kann auch eine phasenbezogene Fakturierung vereinbart werden.
Bei Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeiten werden folgende Zuschläge auf die geltenden Preise erhoben:
Nachtarbeit: 50 %
Samstagsarbeit: 25 %
Sonntagsarbeit: 75 %
Feiertagsarbeit: 100 %
Eine Kumulierung zweier Zuschläge erfolgt nur beim Nachtzuschlag mit einem anderen der oben genannten Zuschläge, sofern die Nachtarbeit zur Abrechnung zweier Zuschläge berechtigt.
Wenn mehrere Zuschlagstatbestände durch Nacht-arbeit verwirklicht werden, wird der Nachtzuschlag mit dem jeweils höheren Zuschlag kumuliert.
Tätigkeiten, die mit einer benötigten Reaktionszeit unter vier Stunden innerhalb unserer Betriebszeit beauftragt werden und bei denen kein Service-Level-Agreement (SLA) vereinbart ist, werden mit einem Zuschlag (Rescue Pauschale) von 50 % auf die geltenden Preise versehen.
Unabhängig von der Einsatzdauer wird in jedem Fall ein Mindestaufwand von 500,- EUR netto zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen wird die Rescue Pauschale unabhängig von der Reaktions-zeit pro Einsatz berechnet.
Dazu kommen die Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit.
Rechnungen sind nach Rechnungseingang sofort netto ohne Abzug zahlbar.
Alle Vergütungen und sonstige in Rechnung gestellten Beträge (z.B. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten usw.) verstehen sich zuzüglich gesetzlich geltender Mehrwertsteuer.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Sollten einzelne Positionen einer Rechnung dabei strittig sein, berührt dies nicht die Zahlungspflicht der unstrittigen Positionen.
Mit Ablauf von 30 Tagen seit Zugang der Rechnung gerät der Auftraggeber mit der Zahlung automatisch in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt sind Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu entrichten, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist. Der Auftraggeber schuldet bei Verzug mit einer Entgeltforderung außerdem einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von 40,00 €. Dies gilt auch, wenn sich der Auftraggeber mit einer Abschlags-zahlung oder einer sonstigen Ratenzahlung in Verzug befindet. Die Pauschale in Höhe von 40,00 € ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Die Geltendmachung eines darüber-hinausgehenden, weiteren Verzugsschadens behält sich die mod IT Services vor.
13. Treuepflicht
Der Auftraggeber sowie auch die mod IT Services verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung des Auftrages.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort und Einhaltung der Schriftform durch Einhaltung der Textform
Es ist ausschließlich das jeweils aktuelle Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Wareneinkauf (CISG – „Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten – einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen – ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Geschäftssitz von der mod IT Services zuständig ist. Die mod IT Services ist auch berechtigt, am Geschäftssitz des Auftraggebers zu klagen.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Geschäftssitz von der mod IT Services Erfüllungsort.
Soweit in diesen AGB die Abgabe von Erklärungen die Schriftform vorgesehen ist, genügt für die Einhaltung der Schriftform jeweils die Übersendung der von der jeweiligen Partei unterzeichneten Erklärungen per Fax, E-Mail oder schriftlich an die für diese Zwecke von der jeweils anderen Partei mitgeteilten Faxnummer, E-Mail-Adresse oder Postanschrift.
Stand: 16.04.2020
mod IT Services GmbH
Grimsehlstraße 23
37574 Einbeck
Tel.: 05561 / 922-0
Fax: 05561 / 922-500
info@it-mod.de
www.it-mod.de
Grimsehlstraße 23
37574 Einbeck
T +49 5561 922-0
Hans-Böckler-Allee 20
30173 Hannover
T +49 511 902 850
Miramstraße 87, Geb. B
34123 Kassel
T +49 5561 922-0
Grimsehlstraße 23
37574 Einbeck
T +49 5561 922-0
Hans-Böckler-Allee 20
30173 Hannover
T +49 511 902 850
Miramstraße 87, Geb. B
34123 Kassel
T +49 5561 922-0